Einlagensicherung

Viele Anleger sind bei der Wahl der passenden Geldanlage vor allem auf eine hohe Sicherheit bedacht. Aus aus diesem Grunde entscheiden sich mehr und mehr Bankkunden unter anderem für das Tagesgeld oder für das Festgeld als Anlageform. Diese zwei Produkte gelten vorrangig deshalb als sehr sicher, weil es neben Spareinlagen und Sichteinlagen die einzigen Anlageformen sind, die unter die Einlagensicherung fallen. Doch was genau beinhaltet die Einlagensicherung eigentlich, zum Beispiel im Bezug auf eine Festgeldanlage, welche Aspekte sind beachtenswert und gibt es verschiedene Einlagensicherungen?

Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland und der EU

Betrachtet man sich die Einlagensicherung in Deutschland, so handelt es sich dabei um ein sogenanntes zweistufiges System. Dieses System besteht auf der einen Seite aus der gesetzlichen und auf der anderen Seite aus der privaten Einlagensicherung. Die gesetzliche Einlagensicherung existiert nun seit 14 Jahren (seit 1998) und der Betrag, der durch diese Form der Sicherung geschützt ist, wurde in diesem Zeitraum bereits öfter erhöht. Aktuell sind durch die gesetzliche Einlagensicherung alle Guthaben eines Kunden – zum Beispiel auch einem Festgeldkonto – bis zu einer Summe von 100.000 Euro geschützt. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte Europäische Währungsunion. Wer sich also für eine Bank entscheidet, die sich im Euroraum befindet, der kann auf jeden Fall auf diese gesetzliche Einlagensicherung bauen.

Wie funktioniert die Einlagensicherung?

Viele Anleger gehen bei der gesetzlichen Einlagensicherung davon aus, dass der Staat im Schadensfall einspringt, falls eine Bank insolvent werden sollte. Diese Annahme ist allerdings falsch, denn der deutsche Staat ist keineswegs verpflichtet, für die Einlagengarantie einzustehen. Vielmehr funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung genauso wie die private Einlagensicherung. Die verschiedenen Banken müssen jedes Jahr einen gewissen Betrag in den Einlagensicherungsfonds einzahlen. Aus diesem „Topf“ würde dann das Kapital stammen, dass an die vielen Anleger gezahlt werden müsste, falls eine Mitgliedsbank insolvent werden sollte. Auch im EAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) ist festgehalten, dass der Anleger eben keinen Rechtsanspruch gegen den Staat hat, sondern gegen die jeweilige Entschädigungseinrichtung der betroffenen Bank.

Die private Einlagensicherung

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es in Deutschland mit der privaten Einlagensicherung ein zweites System. Auf den ersten Blick ist sicherlich erstaunlich, dass die abgesicherten Entschädigungssummen im Bereich der privaten Einlagensicherung meistens deutlich höher als 100.000 Euro sind. Nicht selten sind sogar zwei- oder dreistellige Millionenbeträge – selbstverständlich je Kunde – über die private Einlagensicherung geschützt. Das Problem, dass von vielen Experten bereits genannt wurde, besteht bei der Einlagensicherung in der Praxis allerdings darin, dass die genannten Summen eher Theorie als wirklich realisierbar sind. Das gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Einlagensicherung. Worin das Problem besteht, wird deutlich, wenn man sich die Zahlen einer Großbank als Beispiel betrachtet. Hat eine deutsche Großbank zum Beispiel acht Millionen Privatkunden, so müsste der Einlagensicherungsfonds bei Insolvenz dieser Bank im Extremfall bis zu 800 Milliarden Euro an Entschädigungssumme zahlen. Und solch eine Summe wird aller Wahrscheinlichkeit in keinem Einlagensicherungsfonds wirklich vorhanden sein. Es ist also mehr als fraglich, ob bei einer Bankenpleite wirklich alle Anleger bis zu 100.000 Euro entschädigt werden können, auch wenn dies in der Theorie garantiert wird.