Festgeld mit flexibler Verfügung

Normalerweise ist es bei einer Festgeldanlage so, dass der Anleger nicht vor Ablauf der Festlegedauer über sein Kontoguthaben verfügen kann, außer die Bank ist so kulant, eine Verfügung zuzulassen. Das Festgeld der SKG Bank ist hingegen eine Ausnahme, denn hier ist eine jederzeitige Verfügung in Grenzen auch vor Fälligkeit der Anlage möglich.


Das Festgeld der SKG Bank ist vor allen Dingen deshalb kein typisches Festgeld, weil die Kunden ihr Guthaben in gewissen Grenzen zu jedem gewünschten Zeitpunkt verfügen können, wie es ansonsten eher beim Tagesgeld üblich ist. In gewissen Grenzen bedeutet, dass zunächst einmal bis zu einer Summe von 2.000 Euro im Monat frei über das Guthaben verfügt werden kann, und zwar ohne die Einhaltung einer etwaigen Kündigungsfrist. Über diesen Betrag hinaus kann ebenfalls verfügt werden, allerdings maximal bis zu 50 Prozent des Kontoguthabens und nur unter der Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist.

Die weiteren Konditionen des SKG Bank Festgeldes

Wichtig ist im Bezug auf mögliche Verfügungen noch zu beachten, dass 50 Prozent der Anlagesumme bzw. der Mindesteinlage von 5.000 Euro nicht unterschritten werden dürfen. Darüber hinaus sind auch Erhöhungen der Anlagesumme jederzeit möglich, was bei vielen vergleichbaren Anlageformen anderer Anbieter oftmals nicht der Fall ist. Aktuell können die Kunden bei der Festgeldanlage der SKG Bank zwischen zwei Laufzeiten wählen, nämlich zwischen einem und drei Jahren. Bei einer Anlagedauer von einem Jahr wird zur Zeit (Stand 21.11.2011) ein Zinssatz von 2,75 Prozent gezahlt und bei drei Jahren sind es 3,25 Prozent. Die Gutschrift der Zinsen wird stets zum 31.12. des Jahres vorgenommen.